Leistungen

Gestaltende Beratung

Neben den klassischen Feldern der Steuerberatung, wie bspw. die Lohnbuchführung, die Finanzbuchführung, die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie der laufenden und kontinuierlichen Beratung in Verbindung mit der Betreuung des Mandanten in allgemeiner steuerlicher Hinsicht, ist die gestaltende Steuerberatung die eigentliche Herausforderung an den Steuerberater, seine Mitarbeiter und somit an das gesamte Tätigkeitsfeld der Kanzlei.
Mit Hilfe der gestaltenden Steuerberatung wird ganz gezielt auf Lebenssachverhalte, Rechtsverhältnisse, steuerliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen Einfluss genommen, um die für die Mandanten bestmögliche Position zu schaffen.

 

Aufgaben und Ziele:

–– Ausgangsbasis sowohl für den Mandanten als auch für den Berater ist die Optimierung des wirtschaftlichen Erfolgs und somit die Verbesserung der Ertragssituation des Mandanten.
–– Grundlagen der Gestaltungsüberlegungen bilden dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen im Zivil- als auch im Steuerrecht.
–– Das Hauptaugenmerk liegt dabei grundsätzlich auf der steuerlichen Komponente, da die Komplexität des Steuerrechts - zum einen resultierend durch die Rechtsprechung, zum anderen bedingt durch die zahllosen Änderungen und Ergänzungen von steuerlichen Vorschriften - ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit und bestmögliche Beratung erfordert. Darüber hinaus müssen jedoch auch Aspekten wie Haftungsminimierung oder weitere existenzgefährdete Einflüsse stets Gegenstand der Betrachtung sein. Die Anforderungen im Bereich der gestaltenden Beratung sind somit sehr vielfältig. Insbesondere werden die engen Verzahnungen des Steuerrechtes mit vielen anderen Rechtsgebieten deutlich.

 

Auszug aus unseren Beratungsgebieten:

–– Existenzgründungsberatung,
–– Liquiditätsplanung, Unternehmenskonzepte,
–– Nachfolgeplanung,
–– Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf,
–– Kauf bzw. Verkauf von Immobilien,
–– Umwandlungen von Unternehmen in andere Rechtsformen,
–– steuerliche Beratung bei der Ausarbeitung von Mietverträgen,
–– steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen,
–– steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der Ausarbeitung von Anstellungsverträgen,
–– steuerliche Beratung in Verbindung mit sonstiger Vertragsgestaltung jeglicher Art,
–– steuerliche Beratung im Zusammenhang mit jeglichen Arten der Kommunikation mit der Finanzverwaltung,
–– koordinierende Rolle des Steuerberaters.

 

Wie bereits erwähnt, hat der Steuerberater in der Regel Einblick in sämtliche Bereiche der Mandanten, d.h. sowohl in dessen wirtschaftliche Verhältnisse als auch oft in die persönlichen und privaten Lebenssachverhalte. Aufgrund dieser umfangreichen Wissensbasis kommt dem Steuerberater daher bei der gestaltenden Beratung eine koordinierende Rolle zu: zum einen versorgt er die Vertreter der anderen Rechtsgebiete mit entsprechenden Informationen und verifiziert die dort vorbereiteten Ergebnisse, zum anderen steht er den Mandanten als Ansprechpartner zur Koordinierung und zur Realisierung des gesamten Vorhabens zur Seite.

 

Formen der gestaltende Beratung

Unternehmenskauf/-verkauf:

–– Erstellung von Gutachten, zur Wertermittlung des Unternehmens,
–– Beratung über mögliche Finanzierungsformen,
–– Beratung und Prüfung möglicher Steuerrechtsfolgen,
–– steuerliche und wirtschaftliche Beratungen im Zusammenhang mit den vorzubereitenden Verträgen.

 

Nachfolgeplanung:

–– Beratung bei der Übergabe des Betriebes an Angehörige,
–– Beratung bei einem Verkauf des Unternehmens,
–– Beratung bei Aufnahme von weiteren Gesellschaftern,
–– Beratung bei der vorweggenommenen Erbfolge im privaten wie auch im betrieblichen Bereich.

 

Umwandlungen:

Beratung über Vor- und Nachteile bestimmter Rechtsgebilde sowie Durchführung der möglichen Gestaltungen nach dem Umwandlungsgesetz bzw. Umwandlungssteuergesetz:

–– Formwechselnde Umwandlungen: z.B. vom Einzelunternehmen zur Kapitalgesellschaft und umgekehrt,
–– Abspaltungen, Aufspaltung und Verschmelzung von Gesellschaften,
–– Einbringung von Unternehmen und Sacheinlagen in andere Unternehmen.

 

Vertragsausarbeitung:

Wir bieten Ihnen die Ausarbeitung von Verträgen in steuerlicher und wirtschaftlich beratenden Sicht an. Sofern weitergehende Dienstleistungen anderer Personen (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer oä) sich als notwendig erweisen, werden wir Sie infomieren und ggf. entsprechende Empfehlung und Zusammenarbeiten vermitteln.

 

Weitere Beratungsfelder:

–– Erstellung von Vermögensübersichten, von Selbstauskünften sowie von Liquiditätsfluss- bzw. Belastungsrechnungen,
–– Erstellung von Gutachten und Analysen im Bereich der nachstehend genannten Themen:
–– Zusammensetzung und Entwicklung von Vermögen,
–– Erstellung ensprechender Unterlagen für Kreditgespräche,
–– unabhängige Beurteilung und Beratung bei der Tätigung größerer Investitionsprojekte,
–– Erarbeitung von Sanierungskonzepten.
Copyright 2024. Alle Rechte vorbehalten.
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Copyright 2024 – Dipl.-Vw. Dirk Schwinghoff, Steuerberater
Datenschutz   Impressum

Copyright 2024 – Dipl.-Vw. Dirk Schwinghoff, Steuerberater ∙ Alle Rechte vorbehalten.
Datenschutz   Impressum

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close