Der Steuerberater ist nach § 64 StBerG an die Steuerberatervergütungsverordnnung gebunden (StBVV). Grundlage des Honorars ist regelmäßig der sogenannte Gegenstandswert. Dieser bestimmt sich entsprechend der auszuführenden Tätigkeit (einige Beispiele):
Darüber hinaus ist der Schwierigkeitsgrad der Arbeiten ein weiterer
maßgeblicher Bestimmungsfaktor für die Gebühr.
Diese Werte stehen regelmäßig erst nach Abschluss der Arbeiten
fest. Somit lassen sich die Honorare des Steuerberaters im Voraus nicht exakt
festlegen.
Jedoch kann eine unverbindliche Richtung anhand der Bestimmungen der Steuerberatervergütungsverordnnung abgeschätzt werden. Dies ist aber stets im Einzelfall zu prüfen. In einem persönlichen Gespräch sind wir gern bereit, mit Ihnen eine Einschätzung des zu erwartenden Honorars vorzunehmen.